Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für die Katholische Kirchengemeinde St. Michael, Duisburg

I. Präambel
Gemäß der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen des Bistums Essen (PrävO § 3) sowie den gleichzeitig dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen von Dezember 2014, ist das nachstehende Institutionelle Schutzkonzept für die Katholische Kirchengemeinde St. Michael, Duisburg, im Bistum Essen, erstellt worden.

Dieses Konzept basiert auf der Auswertung der zuvor erhobenen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) in unserer Pfarrei von September bis November 2018.

Wir möchten uns respektvoll, offen und vertrauensvoll begegnen und uns an Jesus vorgelebter Nächstenliebe orientieren. Wir sind der Überzeugung, dass ein achtsames und wertschätzendes Umfeld, das durch ein Konzept zur Prävention als strukturgebende Komponente einen deutlichen Handlungsrahmen erhält, ein guter Ort für Kinder und Jugendliche ist, um sich zu entwickeln, um unsere Grundwerte zu erfahren und um Glaubensgemeinschaft zu erleben.

In einem solchen Umfeld hat Gewalt oder gar sexualisierte Gewalt keinen Platz!

Wir setzen uns daher dafür ein, dass sowohl psychische, als auch physische Gewalt in unserem Pfarrleben nicht geduldet wird.

Grundlegend gilt, dass wir jede Art von Gewalt gegen Menschen ablehnen. Wir sehen in jeder sexuellen Grenzüberschreitung, in jedem sexuellen Missbrauch zugleich einen Akt der Gewalt und einen Missbrauch von Macht! Wir verstehen sexuellen Missbrauch als eine Straftat und darüber hinaus erkennen wir in einer solchen Tat einen schwersten Angriff auf die Würde und Integrität eines Menschen! Dies möchten wir zumindest in dem durch uns beeinflussbaren Bereich unserer Gesellschaft – verhindern, und durch unsere Präventionsarbeit eine Grundstruktur für ein achtsames und respektvolles Miteinander vermitteln und verinnerlichen.

Daher sehen wir im Institutionellen Schutzkonzept ein geeignetes Instrument, um zum einen den Lern- und Lebensraum von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in unserer Pfarrei sicherer zu gestalten und zum anderen, um das gelebte Miteinander in unserer Gemeinschaft transparenter und damit nachvollziehbarer zu definieren und damit zu einem achtsameren Umgang untereinander beizutragen. Zudem soll es gelingen, unsere Pfarrei zu einem Ort zu machen, an dem Gewaltanwendung und Regelverstöße wahrgenommen werden und den betroffenen Personen Hilfe angeboten wird.

Dazu soll dieses Institutionelle Schutzkonzept als Rahmen dienen.

II. Gefährdungsbeurteilung
Um ein wirksames Schutzkonzept für unsere Pfarrei entwickeln zu können, haben haupt- und ehrenamtlich Tätige die verschiedenen Räumlichkeiten an den einzelnen Kirchorten bzgl. eines Gefährdungsrisikos im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes mit Hilfe eines Fragebogens beurteilt.

Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass in einer Gemeinde die Toilette recht abgelegen ist, so dass Kinder aus einer Gruppe heraus durch einen Erwachsenen begleitet werden müssen. In einer anderen Gemeinde liegen viele Gruppenräume im sehr verwinkelten Keller. Hier besteht
Gefährdungspotential, das von den dort Tätigen aber gesehen wird.

Eine größere Gefährdung geht davon aus, dass in unserer Pfarrei die Beschwerdewege kaum bekannt sind und überhaupt sexualisierte Gewalt nur wenig thematisiert wird. Viele ehrenamtlich Tätige, aber auch Hauptamtliche kennen keinen Handlungsleitfaden. Das Ziel muss sein diese wichtigen Informationen möglichst weit zu verbreiten und zu sichern und die Sensibilität im Hinblick auf die Prävention vor sexuellem Missbrauch zu erhöhen.


III. Veröffentlichung

Nach der Inkraftsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes durch den Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael, wird das Institutionelle Schutzkonzept an allen Kirchorten und auf der Homepage der Pfarrei veröffentlicht. Alle Gruppierungen erhalten eine Ausfertigung. Im Pfarrbüro liegt ein Exemplar dauerhaft zur Einsicht aus.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Personen, die bisher die Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben, müssen nach der Veröffentlichung den Verhaltenskodex der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael ebenfalls unterschreiben. Dazu werden sie eingeladen.


IV. Persönliche Eignung unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Hauptamtliche Mitarbeitende sind alle Kleriker sowie im Pastoralteam der Pfarrei tätigen Personen, die in einem Anstellungsverhältnis beim Bistum Essen stehen. Des Weiteren zählen dazu auch diejenigen Mitarbeitenden, die in der Pfarrei St. Michael angestellt sind, wobei es sich auch um eine Teilzeitbeschäftigung handeln kann.

Häufig sind die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage kommenden Personen schon vor ihrer Beauftragung persönlich bekannt. In der Regel sind es die Fähigkeiten der Einzelnen, die sie für eine Aufgabe in Betracht haben kommen lassen. Verfügen sie zudem über eine zumindest gute Akzeptanz in der Pfarrei, so werden sie persönlich angesprochen.

Die Akzeptanz der Ehrenamtskoordination wird in unserer Pfarrei weiter ausgebaut. Die Ehrenamtskoordinatorinnen führen einzelne Gespräche mit allen Ehrenamtlichen, die sich für eine Tätigkeit anbieten. In diesen Gesprächen soll, den Möglichkeiten entsprechend, die fachliche und persönliche Eignung festgestellt werden.

Bereits beim ersten Gespräch werden die künftigen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden auf die Präventionsschulungen in unserer Pfarrei hingewiesen. Ihnen wird erklärt, in welchem Rahmen und in welcher Intensität sie künftig mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen zusammentreffen bzw. zusammenarbeiten werden. Daraus resultiert entsprechend der Vorgabe der Präventionsordnung der Umfang der für sie vorgesehen Schulung. Verdeutlicht wird darüber hinaus die allgemeine Grundlage und Haltung im Umgang untereinander. Respektvoller Umgang, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und kollegiales Miteinander stehen dabei ebenso im
Vordergrund wie auch unsere Bereitschaft für Kinder, Jugendliche, schutz- und hilfebedürftige Erwachsene einzutreten und deren Rechte zu wahren.
Wir werden keine Mitarbeitenden einstellen oder Ehrenamtliche beauftragen, die Straftaten begangen haben, wie sie in § 2 Abs. 2 und 3 PrävO beschrieben sind.


V. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

Alle im pastoralen Dienst hauptamtlich Tätigen müssen ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren und einmalig eine Selbstauskunftserklärung vorlegen. Diese Unterlagen werden in den Personalakten hinterlegt, die für den pastoralen Dienst im Bischöflichen Generalvikariat unter Verschluss lagern.

Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden, die bei der Pfarrei angestellt sind, müssen ebenfalls ein EFZ im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren und einmalig eine Selbstauskunftserklärung vorlegen.

Diese Unterlagen werden im Pfarrbüro von der Verwaltungsleiterin unter Verschluss aufbewahrt.

Außerdem haben alle hauptamtlich Mitarbeitenden den Verhaltenskodex der Pfarrei anzuerkennen und zu unterzeichnen. Dies wird ebenfalls von der Verwaltungsleiterin aufbewahrt.

Von den ehrenamtlich Tätigen müssen nur diejenigen ein EFZ vorweisen, deren Tätigkeit hauptsächlich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenenarbeit liegt. Die Entscheidung darüber, wer ein EFZ vorzulegen hat, trifft der Pfarrer unter Hinzuziehung der Präventionsfachkraft. Die ehrenamtlich Tätigen unterzeichnen in Anerkennung des Inhaltes den Verhaltenskodex der Pfarrei. Diese unterschriebenen Verpflichtungserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 der PrävO werden von der Präventionsfachkraft im Pfarrbüro gesammelt und verschlossen aufbewahrt. Sie dienen auch zur Sicherstellung der
Zeitintervalle bis zur auffrischenden Schulung nach spätestens fünf Jahren.

Im Pfarrbüro und bei der Ehrenamtskoordination liegt ein vorformuliertes Antragsschreiben bereit, dass auch als E-Mail-Anhang versendet werden kann. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die entstehende Gebühr für das EFZ im Hinblick auf die hauptamtlichen Mitarbeitenden von unserer Pfarrei übernommen wird. Für ehrenamtlich Tätige stellt das Bundesjustizministerium das EFZ
kostenlos aus. Die Einsichtnahme in das EFZ erfolgt bei ehrenamtlich Tätigen durch die Präventionsfachkraft, die diesen Vorgang dokumentiert. Das EFZ verbleibt beim Ehrenamtlichen.

Sollte ein Mitarbeiter bereits über ein aktuelles EFZ aus einem anderen Zusammenhang verfügen, so wird dieses akzeptiert, sofern das Ausstellungsdatum wie durch das Bundesjustizministerium empfohlen nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

VI. Verhaltenskodex der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael, Duisburg
Die Katholische Kirchengemeinde St. Michael in Duisburg bietet Lebensräume, in denen Menschen ihre Persönlichkeit, ihre religiösen und sozialen Kompetenzen und Begabungen entfalten können.
Diese Lebensräume sollen geschützte Orte sein, an denen sie angenommen und sicher sind. Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, liegt bei den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den ehrenamtlich Tätigen, die in einem von Achtsamkeit geprägten Klima einander und den ihnen anvertrauten Menschen begegnen sollen.

Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, zu schützen.

Hierzu bedarf es der Aneignung von Wissen und der Schaffung von kurzen Beschwerdewegen. Vor allem aber gilt es, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen,
offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und untereinander.

Die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche
Unversehrtheit und für ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.

2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten. Ich beachte dies auch im Umgang mit allen Medien, z. B. Mobiltelefon (Smartphone) und Internet.

3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine
Abhängigkeiten aus.

4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen
Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten. Ich höre zu, wenn die mir Anvertrauten verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte oder körperliche Gewalt angetan wird.

5. Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner für das Bistum Essen, meines Verbandes oder meiner Pfarrei St. Michael und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.

6. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Auf der Basis dieser Grundhaltung gelten folgende Verhaltensregeln für alle Arbeitsbereiche. Ausnahmeregelungen davon müssen nachvollziehbar und transparent sein.

Gestaltung von Nähe und Distanz
In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen können.

Angemessenheit von Körperkontakt
Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.

Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Verbale Interaktion soll der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein.

Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Veranstaltungen mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei denen man sich der damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein muss. Diese Veranstaltungen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen.


Regelung für Veranstaltungen mit Übernachtung:

Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene schlafen geschlechtergetrennt
ohne Aufsichtsperson im Zimmer.

Abweichende Entscheidungen werden mit allen Beteiligten abgestimmt.

Wasch-/Dusch- und daran anschließende Umkleidesituationen finden bei notwendiger Hilfestellung
immer geschlechtergetrennt mit gleichgeschlechtlichen Aufsichtspersonen statt.

Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke und Bevorzugungen können eine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung nicht ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbstbewussten, freien Menschen zu erziehen. Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern
zu teil werden, deren emotionale Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unerlässlich. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinn eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

Erzieherische Maßnahmen
Erzieherische Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für den Betroffenen plausibel sind.


VII. Beschwerdewege

Fälle von sexuellem Missbrauch sind an die Präventionsfachkraft der Kath. Kirchengemeinde St. Michael oder den Pfarrer zu melden. Auch wenn die Situation nicht ganz klar ist, sind beide ansprechbar. Es ist auch möglich, sich direkt an die Bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen zur sexualisierten Gewalt, Frau Angelika Schenk-Willms, zu wenden.

Pfarrer und Präventionsfachkraft nehmen, wie in der Präventionsordnung und im Bundeskinderschutzgesetz (s. SGB VIII, §§ 8b, 72a und 79a) gefordert, Kontakt zu einer externen Beratungsstelle zwecks weiterer Beratung und Prüfung der Lage auf.


Kontakte:

Präventionsbeauftragte im Bistum Essen
Dr. Andrea Redeker
Zwölfling 16
45127 Essen
Telefon: 0201 / 2204-234
E-Mail:
andrea.redeker(at)bistum-essen.de


Bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen zur sexualisierten Gewalt:

Angelika Schenk-Willms

Mobil: 0151 / 571 500 84


Präventionsfachkraft der Kath. Kirchengemeinde St. Michael

Christa Scholten-Herbst

Brückelstr. 83

47137 Duisburg

Telefon: 0203 / 42 11 34

Mobil: 0157 / 858 222 77

E-Mail:
Christa.Scholten-Herbst(at)bistum-essen.de


Beratungsstelle zu sexueller Gewalt
Wildwasser Duisburg e.V.
Lutherstr. 36
47058 Duisburg

Telefon: 0203 / 343 016
E-Mail: info(at)wildwasser-duisburg.de


Dieser konkrete Beschwerde- und Meldeweg wird in den Schulungen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt vorgestellt und erörtert. Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand werden ausführlich über die Inhalte der Schulungen informiert.

Die Kontaktdaten der ansprechbaren Personen werden zusammen mit dem Verhaltenskodex und der Broschüre „Hinsehen und Schützen“ an allen wichtigen Treffpunkten in der Pfarrei ausgelegt und ausgehängt. Außerdem werden diese Informationen auf der Homepage der Pfarrei eingestellt.


VIII. Qualitätsmanagement

Zur Überprüfung, ob das ISK bei den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden bekannt ist und die Achtsamkeit auf Themen im Umfeld sexualisierter Gewalt gestiegen ist, wird im Herbst 2020 eine weitere Fragebogenaktion durchgeführt.

Die ISK-Gruppe wird dazu erneut tagen, die Umsetzung des ISK beurteilen und das ISK aktualisieren und verbessern, wo es nötig ist. Dem Kirchenvorstand wird dann das neue ISK zur Zustimmung vorgelegt.

Auf der Checkliste für den Pfarrer und die Verwaltungsleiterin bei Neueinstellungen wird der Punkt „EFZ und Verhaltenskodex“ ergänzt.

Die Ehrenamtskoordination informiert die Präventionsfachkraft über neue Ehrenamtliche, die zu einer Schulung eingeladen werden müssen.


IX. Aus- und Fortbildung

Pfarrer und Präventionsfachkraft entscheiden nach Maßgabe der Präventionsordnung gemeinsam, welche haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden an einer Präventionsschulung teilnehmen müssen.

Die Schulungen sollen allen Interessierten offen stehen, denn es geht ja um den Schutz der Kinder und Jugendlichen und um eine breite Sensibilisierung in unserer Kirche und Gesellschaft.

Die Schulungen werden durch im Auftrag des Bistums Essen ausgebildete Schulungsreferenten/-innen durchgeführt.

Die Präventionsfachkraft kann zur Fragenklärung oder Information kontaktiert und zu Treffen einzelner Gruppen hinzugebeten werden.

Haupt- wie ehrenamtlich Mitarbeitende müssen alle fünf Jahre eine auffrischende und vertiefende Schulung besuchen.


X. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen

Das Hauptinstrumentarium unserer Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen umfasst vor allem das authentische Vorleben von Gewaltverzicht, den respektvollen und akzeptierenden Umgang miteinander, eine altersgerechte, liebevolle und verständnisvolle Begleitung und eine entsprechende Vermittlung und Erklärung unserer wesentlichen Werte und Regeln.

Die Minderjährigen sollen unterstützt werden, Selbstachtung zu entwickeln, die eigenen Gefühle wahrzunehmen und zuzulassen und die eigenen Interessen nicht nur zu äußern, sondern auch gegenüber anderen durchzusetzen.

Des Weiteren sollen die Kinder und Jugendlichen in ihren Gruppen die Gelegenheit erhalten, die Gruppenregeln mitzugestalten. Bestehende Regeln sollen nicht aufgepfropft, sondern vielmehr erklärt und nahegebracht werden, um den jeweiligen Sinn hinter dem Regelwerk verständlich zu machen. Wir versprechen uns davon eine größere Akzeptanz und schließlich eine Verinnerlichung des Regelwerkes.

Die Pfarrei bemüht sich, einmal im Jahr ein spezielles Bildungsangebot zur Stärkung der Minderjährigen durchzuführen.

XI. Aufgaben der Präventionsfachkraft

  • Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen und kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige darüber informieren.
  • Sie fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
  • Sie unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes.
  • Sie bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Rechtsträgers.
  • Sie berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
  • Sie trägt mit Sorge dafür, dass bei Angeboten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsen qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.
  • Sie benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiterbildungsbedarf.
  • Sie ist Kontaktperson vor Ort für den/die Präventionsbeauftrage/-n der Diözese.


Die Präventionsfachkraft kann haupt- oder ehrenamtlich tätig sein; sie muss Einblick in die Strukturen des Rechtsträgers haben.
Als Präventionsfachkraft kommen Personen in Frage, die eine pädagogische, psychologische oder beraterische Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation abgeschlossen haben.

Zur Präventionsfachkraft in der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael, Duisburg wurde bestellt
Christa Scholten-Herbst

Brückelstr. 83

47137 Duisburg

Mobil: 0157 / 858 222 77

Email:
Christa.Scholten-Herbst@bistum-essen.de


XII. Inkrafttreten

Der Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael, Duisburg, Bistum Essen, hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 dieses Institutionelle Schutzkonzept beschlossen und verabschiedet.

Es erlangt damit umgehend seine Gültigkeit.

Derzeit  wird das institutionelle Schutzkonzept überarbeitet und soll am Ende des Jahres in einer neuen Fassung vorliegen.