Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet.

Zum Kirchenvorstand gehören derzeit folgene Personen: